Werk

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SCHMIDINGER Helmut

Nur ein Hauch! und er ist Zeit

Untertitel

Eine phantastische Fortschreibung von Schuberts D 703 /Fassung für Streichquartett

Erscheinungsdatum
2002
Besetzung
Streichquartette
Dauer
12'
Bestell-Nr.
06 180 / Stp. 720

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Beschreibung

Vom Quartettsatz D. 703 existieren 41 Takte von Schuberts Hand – dann bricht die Komposition ab. Ich habe die heikle Aufgabenstellung der „Fortschreibung“ durch eine inhaltliche Klammer mit Hilfe einer außermusikalischen Rahmenhandlung zu lösen versucht - Schuberts eigenhändig niedergeschriebenen „Traum“ vom 3. Juli 1822, wobei der Handlungsstrang nicht das vorwiegende Kriterium war, sondern mehr der Schubertsche Seelenzustand zwischen „traumhaft“ und „traumatisch“ Gegenstand der Betrachtung ist. Der Titel des Werks ist ein Vers aus Schuberts Gedicht „Die Zeit“ (1813) und soll andeuten, dass der Traum zwar „nur ein Hauch“ ist, aber durch das subjektive Empfinden und Erinnern daran zur „realen“ Zeit wird oder zumindest als solche erlebbar gemacht werden kann. „… Einstmahls führte uns der Vater zu einem Lustgelage (…) ich aber war traurig. (…) Ich wandte meine Schritte und (…) wanderte in ferne Gegend. Jahre lang fühlte ich die größte Liebe und den größten Schmerz mich zertheilen. Da kam mir Kunde von meiner Mutter Tode. Ich eilte sie zu sehen (…) Thränen entflossen meinen Augen (…) Und wir folgten ihrer Leiche in Trauer und die Bahre versank. – Von dieser Zeit an blieb ich wieder zu Hause. Da führte mich mein Vater wieder einstmahls in seinen Lieblingsgarten. Er fragte mich ob er mir gefiele. (…) Ich verneinte es zitternd. Da schlug mich mein Vater und ich entfloh. Und zum zweytenmahl wandte ich meine Schritte und (…) wanderte abermals in ferne Gegend. Lieder sang ich nun lange lange Jahre. Wollte ich Liebe singen, ward sie mir zum Schmerz. Und wollte ich wieder Schmerz nur singen, ward er mir zu Liebe. So zertheilte mich die Liebe und der Schmerz.“

Inhalt

Der Quartettsatz c-Moll aus dem Jahr 1820 ist eine besondere Kostbarkeit im Kammermusikschaffen Franz Schuberts. Das Quartett ist unvollendet: Nach 41 Takten des zweiten Satzes, des Andante in As-Dur, brach der Komponist die Arbeit ab. Helmut Schmidinger lässt zuerst die 41 Takte des Andante erklingen und schreibt darauf Schuberts Musik fort – „eine heikle Aufgabe“ wie er selbst bekennt, aber eine interessante insofern, als Schmidinger Schuberts emotionale Spannweite, wie sie in einer Traumschilderung zum Ausdruck kommt, zum Anlass einer Musik nimmt, die zwischen bohrender Härte und sanfter Liebenswürdigkeit, zwischen Gefühlseruptionen und zartestem Pianissimo pendelt. (Aus dem Programm des Lucerne Festival, 2005)

Rezension

Vor einem sehr interessierten Publikum präsentierte das auf Neue Musik spezialisierte Koehne Quartett Werke oberösterreichischer Komponisten im Rahmen der Brucknerhaus-Reihe „Komponisten schaffen Szene“. Die dargebotene Musik verschaffte sich tatsächlich Gehör, auch wenn es beinahe schon so etwas wie moderne Klassiker waren, vielleicht auch gerade deshalb. Helmut Schmdingers erstes Herangehen an die Königsdisziplin der Kammermusik ist eine „phantastische Fortschreibung“ eines Schubert-Fragments. Aus dem romantischen Ansatz entwickelt sich eine neue Musik, die zwar dort ihre Anknüpfungspunkte hat, aber gleichzeitig eine ganz eigene Tonsprache findet, die dann im Konzert emotional berührte, im Aufeinandertreffen mit einem Schubert-Zitat „Nur ein Hauch! und er ist Zeit“ – so auch der Titel des 2002 uraufgeführten Werks – auch betroffen machte. (Michael Wruss, OÖ Nachrichten vom 15.12.2010)     Schmidinger schöpfte aus der Tradition, stellte seine Musik in den Kontext mit Schubert. „Nur ein Hauch! — und er ist Zeit“ (2002) ist eine fantastische Fortschreibung von Schuberts Streichquartettsatz c-Moll D 703, deren Inhalt Schmidinger nach einer von Schubert überlieferten Traumschilderung komponierte. Keineswegs kopienartig, nicht ganz ohne Zitate, aber ohne formalen Zusammenhang mit dem Vorbild und stark in der Absicht, seine Liebe zum Klanggeschehen auszudrücken. (Georgina Szeless, Neues Volksblatt vom 15.12.2010)